Sind dieses Jahr Weihnachtsmärkte an stillen Feiertagen erlaubt?

Im vergangenen Jahr wurde „Wörners Schloss Weingut / Restaurant“ in Neuses am Sand ein besinnlicher Weihnachtsmarkt mit Unterstützung von zahlreichen sozialen Projekten untersagt. Dieses Verbot war Auslöser für eine landesweite Auseinandersetzung mit der Frage der „Zulassung von Veranstaltungen an stillen Tagen“ und ging damals durch Presse und Rundfunk. Jetzt gibt es allerdings eine behördliche Regelung. Diese ist laut H. Wörner für alle Beteiligten positiv.
Hintergrund
2008 war das Landratsamt auf Grund einer behördlichen Anzeige des „Weihnachtsmarktes in Wörners Schloss Weingut & Restaurant“ am Volkstrauertag dazu gezwungen, diesen zu verbieten. Hierbei handelte das Amt im Sinne der „Regierung von Unterfranken“. Bei der Festsetzung von Märkten wurden im Januar 2008 die Landratsämter durch die Regierung von Unterfranken darauf hingewiesen, dass ab sofort der Schutz der stillen Tage durch das Feiertagsgesetz durchgängig gewährleistet werden soll, d. h. auch Weihnachtsmärkte sollten abgesagt werden. Hiermit stand dieses Schreiben entgegen dem § 69 der GewO Absatz 2.1.2.3 „…. Ob ein Markt mit den Grundsätzen des Sonn- und Feiertagsrechts zu vereinbaren ist, können zum Beispiel in aller Regel keinen Zweifel an der Zulässigkeit von Weihnachtsmärkten bestehen….“! Andere Märkte im Landkreis fanden ohne Verbot, jedoch auch ohne Genehmigung statt. Diese wurden durch Ihre Gemeinde intensiv unterstützt, so dass niemand auf die Idee kam, diese Märkte anzuzeigen.
Man kann froh darüber sein, dass endlich Schluss ist mit dieser Willkür bei Genehmigungsentscheidungen und Schluss ist mit der ständigen Angst, die einem Veranstalter im Nacken sitzt: „Muss man mit einer Abmahnung, oder einem Verbot während der Veranstaltung rechnen?“. Dank der Hartnäckigkeit von H. Wörner mit seinem Aufruf nach „Gleichbehandlung aller Bürger in Bayern“ hat sich unsere Landrätin Tamara Bischof der Sache „Veranstaltungen an stillen Feiertagen“ intensiv angenommen und sich mit dem Bayerischen Staatsministerium auseinandergesetzt.
Danke schön an Frau Bischof
Dank Ihres Engagements ist es nun gelungen, dass die Regierung von Unterfranken Ihren Aufruf zum Verbot von Weihnachtsmärkten an stillen Tagen differenziert betrachtet. D. h. im Klartext: „Wenn der Weihnachtsmarkt den ernsten Charakter der stillen Tage wahrt, kann dieser Markt genehmigt werden“. Bemüht, den Charakter des Volkstrauertages zu wahren, wünscht H. Wörner allen eine angenehme, vorweihnachtliche Zeit und freut sich darüber, dass der Weihnachtsmarkt am 14. + 15. November 2009 in „Wörners Schloss Weingut & Restaurant mit Schlosshof und Festhallen“ genehmigt wurde.



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