Streicheln ist kein Mitverschulden

Weil eine Frau von einem Rottweiler ins Ohr gebissen wurde, muss der Halter des Hundes ihr 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dass sie sich zuvor zu dem Tier hinuntergebeugt und es gestreichelt hatte, stelle kein Mitverschulden dar, so das LG Frankenthal. Mehr dazu hier.