Streicheln ist kein Mitverschulden

Weil eine Frau von einem Rottweiler ins Ohr gebissen wurde, muss der Halter des Hundes ihr 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dass sie sich zuvor zu dem Tier hinuntergebeugt und es gestreichelt hatte, stelle kein Mitverschulden dar, so das LG Frankenthal. Mehr dazu hier.

Rennradfahrer knallt auf Autotür

Ist Autofahrer für „Dooring-Unfall“ voll verantwortlich?  Nach dem LG Köln müssen Radfahrer nur ca. 50 cm Abstand von parkenden Autos einhalten, wenn sie an ihnen vorbeifahren. Kommt es hingegen zu einem Unfall, weil der Autofahrer die Tür weit öffnet und der Radfahrer dagegen fährt, ist allein der PKW-Fahrer Schuld.

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